SMARTFOX Energiemanager für Wärmepumpe, E-Mobilitiät, Warmwasser

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- & Zahlungsbedingungen

DAfi GmbH – Für die SMARTFOX Produktpalette

Letzte Anpassung: 01.12.2022

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für jeden uns erteilten Auftrag und bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote und Bestellungsannahmen. Sie gelten ohne besonderen Hinweis auch für nachfolgende Bestellungen, Zusatzbestellungen und Zusatzangebote in Ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Geschäftsbeziehung. AGBs unserer Kunden werden nicht anerkannt und gelten hiermit als widersprochen.

1.1. Andere Bedingungen, Nebenabreden und Zusätze sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir sind berechtigt diese Bedingungen jederzeit ganz oder teilweise, unabhängig von der Gültigkeit der übrigen Regelungen, zu ändern, wenn sich die rechtlichen Grundlagen der entsprechenden Bedingungen in Folge von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen Normen oder Rechtsprechung ändern.

1.2. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Dafi GmbH nach Erhalt der Bestellung eine Lieferung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat.

 

2. Preis- und Lieferlisten

Die Preise und Zahlungsbedingungen richten sich nach den beim Kaufabschluss vereinbarten Bedingungen oder den mit den Kunden gesondert getroffenen Preisvereinbarungen. Tritt zwischen unserer Auftragsannahme und dem Tag der Lieferung eine Änderung der Preisgrundlagen ein, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Die Preiserhöhung tritt in Kraft, sobald wir sie dem Kunden schriftlich mitgeteilt haben und dieser sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung ablehnt.

2.1 Die Verrechnung von Nachnahmegebühren und Transportkosten behalten wir uns ausdrücklich vor. Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets nur ungefähr.

2.2 Schriftlich vereinbarte Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen und Aussperrungen auch bei unseren Unterlieferanten; ferner Verzögerung in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw. Liegen derartige Hindernisse vor, sind wir unter Ausschluss etwaiger Schadenersatzansprüche berechtigt, die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Aufhebung des Vertrages. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vornahme aller notwendigen Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden voraus. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat bzw. als versandbereit gemeldet ist. Die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche für Vermögensschäden wird ausgeschlossen, soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Bei grober Fahrlässigkeit haften wir jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes der den Schaden verursachenden Ware.

2.3. Gegenüber einem Konsumenten schließen wir eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus. Eine nach Abschluss des Vertrages eingetretene oder bekannt gewordene Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden berechtigt uns zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder zur Leistungsverweigerung bis zur vollständigen Sicherstellung oder Vorauszahlung.

2.4. Die Dafi GmbH ist berechtigt, Teil- oder Volllieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche Lieferung vereinbart ist.

 

3. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, dies auch bei Teillieferungen und bei frachtfreien, FOB- oder CIF-Lieferungen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Darüber hinaus gelten die Incoterms in der jeweils geltenden Fassung.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlungen sind nach Maßgabe der beim Kaufabschluss vereinbarten Bedingungen auf die auf unseren Drucksachen bezeichneten Zahlstellen zu leisten, wobei der Kaufpreis grundsätzlich binnen 14 Tagen netto zu begleichen ist.

4.2. Für die Erstbestellung gilt Vorkasse als vereinbart.

4.3. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt von Vertrag und gibt uns außerdem das Recht, Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Bei Zahlungsverzug aus unternehmerischen Geschäften wird der gesetzliche Zinssatz gemäß § 456 UGB und dem Zahlungsverzugsgesetz verrechnet. Die durch den Zahlungsverzug verursachten Mahnkosten von EUR 15,00 sowie die notwendigen Inkasso- und Anwaltskosten sind vom Kunden zu ersetzen.

4.4. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten handelt, werden für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet.

4.5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder bei Eintreten eines Insolvenzfalles werden gewährte Sondernachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet. Die Sondernachlässe und Boni sind dann fällig, wenn alle den diesbezüglichen Abrechnungszeitraum betreffenden Rechnungen bezahlt sind. Sollte unsere Forderung nach Zugang der Mahnung nicht unverzüglich in vollem Umfang beglichen werden und begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden bestehen, insbesondere bei Wechselprotest, Nichteinlösung von Scheck oder Lastschriften oder einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden, insbesondere bei drohender Zwangsvollstreckung, erfolgloser Pfändung oder drohender Insolvenzgefahr sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung durch Kündigung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Bei Hereinnahme von Wechseln, Schecks oder bei Teilzahlungen gelten unsere Forderungen erst dann als getilgt, wenn die Zahlungsmittel vollständig eingelöst und die Teilzahlungen erfüllt sind.

4,6. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren ist es dem Kunden nicht gestattet, die Waren zu verpfänden oder sonst darüber zu verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Ware erhoben oder wenn diese gepfändet werden. Etwaige außergerichtliche und gerichtliche Interventionskosten hat der Kunde zu tragen. Die Zahlungen sind an die bezeichneten Zahlstellen zu leisten und zwar nach Maßgabe der bei Kaufabschluss vereinbarten Bedingungen. Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck oder andere Anweisungspapiere fallen die Kosten für Skontierung und Einziehung dem Kunden zur Last.

4.7. Wechsel werden nur nach vorausgehender Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln gilt nicht als Barzahlung.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu gänzlichen Bezahlung aller aus der bestehenden Geschäftsverbindung noch offenen Forderung in unserem ausschließlichen Eigentum. Wir sind jederzeit berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne vorausgehende Ankündigung und ohne Gerichtstitel abzuholen und ohne weiteres wieder in Besitz zu nehmen, sodann weiter zu veräußern oder sonst zu verwenden und zwar unter Aufrechterhaltung unserer sämtlichen Schadenersatzrechte einschließlich der Ansprüche wegen Nichterfüllung, Verzug und Kosten des Rücktransportes. Im Falle der Verwertung, die wir dem Vorbehaltskäufer rechtzeitig vorher androhen, ist die Verwertung selbst unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durchzuführen. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches gilt gegenüber Kaufleuten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde mit Ihrem Entstehen an uns zur Sicherung unserer Forderung ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde seinen Käufer zu nennen, welchem die Abtretung angezeigt werden kann. Die auf diese Weise eingezogenen Beträge sind in den Büchern bis zur Zahlung des Kaufpreises als für uns treuhändig verwahrt für jedermann ersichtlich zu kennzeichnen. Der Kunde hat den Dritten, der Zugriff auf unsere Waren nimmt bzw. nehmen will, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt. Solange eine Forderung unsererseits gegenüber dem Kunden besteht, sind wir berechtigt vom Kunden jederzeit Auskunft zu verlangen, welche von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist, wo sie sich befindet und an welchen Abnehmer die übrige von uns gelieferte Ware nach Menge, Art und Zahl usw. abgesetzt worden ist. Der Kunde ist zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet.

 

6. Gewährleistung

Für Mängel gilt die Gewährleistung nach dem Gesetz unter Zugrundelegung folgender Bedingungen:

6.1. Mängelrügen der Güte, der Art oder der Stückzahl sind nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Rügepflicht binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware geht der Anspruch auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache verloren.

6.2. Mängel, die auf Fabrikations- oder Materialfehler zurück zu führen sind und die technische Leistung beeinträchtigen, sind vom Kunden kostenfrei an uns oder an eine von uns zu benennende Servicestelle zurück zu senden.

6.3. Bei Post-, Bahn,- oder Spediteurauslieferung ist bei allfälligen Mängeln an den Waren das Schadensprotokoll sofort aufzunehmen.

6.4. Wurden an den Waren Veränderungen welcher Art auch immer vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie chemischer oder elektrischer Einflüsse, die ohne unser Verschulden entstehen oder bestehen.

6.5. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt zwei Jahre. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Zeitpunkt der Lieferung. Im Sinne von §924 ABGB wird die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe vermutet, wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt.

6,6. Bei unternehmensbezogenen Geschäften ist der Kunde nicht berechtigt und verzichtet darauf, Zahlungen wegen Beanstandungen (Mängelrügen) zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, aufzurechnen.

6.7. Sollte bei unternehmensbezogenen Geschäften die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen des Kunden beruhen, so ist jede Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

6.8. Bei der Elektroinstallation haften wir nur für die sachgemäße Installation, nicht aber für die Kompatibilität der angeschlossenen Geräte oder für Probleme im Zusammenhang mit anderen installierten Geräten.

6.9. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

7. Schadenersatzansprüche

Die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche für Vermögensschäden wird ausgeschlossen, soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Im Falle von grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Schadenersatzverpflichtung bis zum Auftragswert der den Schaden verursachenden Ware. Gegenüber einem Konsumenten schließen wir eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden hiervon nicht berührt. Nicht ersetzbar sind jedoch rein unternehmerische Sachschäden. Der Kunde ist verpflichtet, eine Klausel folgenden Inhaltes mit seinen Abnehmern abzuschließen: Die Haftung für unternehmerische Sachschäden wird für alle an der Herstellung und der Inverkehrsetzung beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet.

 

8. Gefahrenschutz

Zum Schutz vor Gefahren durch elektrische Energie weisen wir darauf hin, dass der Einsatz (die Verwendung) der von uns gelieferten Waren nur im Rahmen der einschlägigen technischen und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Elektrotechnikverordnung in der geltenden Fassung und nur durch befugte Fachleute (z.B. konzessionierte Elektrotechniker) vorgenommen werden darf.

 

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden:

Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Durchführung des Auftrages nach Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:

9.1. Unseren Mitarbeitern ist jederzeit Zugang zu den für Ihre Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen und sind sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen zu versorgen, nötigenfalls auch ohne besondere Aufforderung von Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten auf Seiten des Kunden ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.

9.2. Manipulationen jeglicher Art dürfen seitens des Kunden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder der Garantie durchgeführt werden. Änderungen des Umfanges oder des Aufstellungsortes von nicht durch uns gelieferten Anlagen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 

10. Schutzrechte

Technische Unterlagen, Muster, Pläne und Skizzen, insbesondere Software bleiben stets geistiges Eigentum der Dafi GmbH. Die Dafi GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. zu verfolgen.

 

11. Werbeartikel

Für Werbezwecke stellt die Dafi GmbH dem Kunden Werbeunterlagen wie Prospekte, Demokoffer sowie Demoständer zur Verfügung.

11.1. Leihweise zur Verfügung gestellte Demokoffer sowie Demoständer können von der Dafi GmbH jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden. Die Transportkosten für die kostenlos zur Verfügung gestellten Demokoffer/Ständer trägt der Kunde, sofern nichts Anderes vereinbart worden ist.

11.2. Die Kosten der Reparatur bzw. der Reinigung beschädigter oder stark verschmutzter Demokoffer/Ständer trägt der Kunde nach dem dafür angefallenen Aufwand, der von der Dafi GmbH nachzuweisen ist.

 

12. Gerichtsstand

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht für Eben im Pongau. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

13. Homepage / Webshop

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich in unserem Webshop unter https://shop.smartfox.at um die jeweils aktuellen Listenpreise handelt. Bei der Bestellung von Waren über das Internet werden die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Listenpreise angezeigt. Verrechnet werden diese, sofern mit dem Kunden keine verbindlichen Preisvereinbarungen getroffen wurden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Impressum abrufbar.

 

14. Allgemeines

14.1. Soweit in diesen AGBs keine Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Mündliche Nebenabreden, Abänderungen und Zusätze zu diesen Bedingungen oder zu sonstigen Verträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nicht wirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so wird eine unwirksame oder nachträglich unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche ersetzt, welche den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Konkret bezeichnete Vertragsänderungen erlangen nach Ablauf von 14 Tagen (bei Verbrauchern nach zwei Monaten) ab Verständigung des Kunden hierüber Rechtswirksamkeit, wenn nicht vom Kunden ein schriftlicher Widerspruch bei uns einlangt, wobei der Kunde in der Verständigung auf die Tatsache der konkreten Vertragsänderung und darauf, dass sein Stillschweigen nach Ablauf der Frist als Zustimmung zur Änderung gilt, aufmerksam gemacht wird.

Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Kunden innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (im Sinne des KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des KSchG entgegenstehen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgesetz in Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

 

15. Datengeheimnis

Der Kunde verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihm zur Kenntnis gelangenden unternehmensbezogenen Daten und hat alle erforderlichen Maßnahmen für die Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen. Dies betrifft auch alle vertraulichen elektronischen Daten aus unserem Webshop. Kunde stimmt der elektronischen Verarbeitung und Speicherung seiner unternehmens- / personenbezogenen Daten zu, soweit es im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich / zweckmäßig ist und Geheimhaltungsinteressen dadurch nicht verletzt werden.

 

16. Bild- und Videorechte

Es wird darauf hingewiesen, dass die DAfi GmbH während einer Beauftragung, Foto- und/oder Videoaufnahmen für die Verwendung von Printmedien (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Ausstellungen) und digitale Median (z.B. soziale Netzwerke, Internet), erstellt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- oder Videoaufnahmen ohne jegliche Einschränkungen bezüglich Inhalt, Ort, Zeit und sonstiger Aspekte verarbeitet werden dürfen. Dies schließt unter anderem die Nutzung zu Marketing-, Web-, Illustrations-, Dekorations- und Redaktionszwecken. Die DAfi GmbH hat ausschließliche, umfassende und uneingeschränkte Rechte an allen Aufnahmen sowie den darin enthaltenen Ton- und Bildaufnahmen des Kunden. Das aufgenommene Material darf bearbeitet, veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich vorgeführt, zugänglich gemacht werden.

 

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