Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DAfi GmbH
für Lieferungen, Verkäufe, Werkleistungen, Montageleistungen und Dienstleistungen sowie für Produkte und Leistungen unter der Marke SMARTFOX
DAfi GmbH
Niedernfritzerstraße 120
A-5531 Eben im Pongau
Österreich
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Verkäufe, Werk- und Werklieferungsverträge, Montageleistungen, Dienstleistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte der DAfi GmbH, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart wurden.
1.2. Diese AGB gelten unabhängig davon, unter welcher Marke, Geschäftsbezeichnung, Website oder Vertriebsschiene die jeweilige Leistung angeboten oder erbracht wird.
Sie gelten insbesondere für die Geschäftsbereiche DAfi Photovoltaik und SMARTFOX sowie insbesondere für:
- Photovoltaikanlagen und Photovoltaikkomponenten,
- Batteriespeicher und Großspeichersysteme,
- Wechselrichter,
- Energiemanagementsysteme,
- SMARTFOX Energiemanager,
- Ladeinfrastruktur und Wallboxen,
- Power-to-Heat-Systeme,
- Heizungs- und Warmwassersteuerungen,
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik,
- Kommunikations- und Netzwerkkomponenten,
- Zubehör und Ersatzteile,
- Software,
- Firmware,
- Monitoring,
- Cloud- und Online-Dienste,
- Planung,
- Projektierung,
- Montage,
- Inbetriebnahme,
- Wartung und Service.
1.3. Diese AGB gelten insbesondere auch für Verträge, die über oder im Zusammenhang mit den Internetauftritten dafi.at, smartfox.at sowie den dazugehörigen Bestell-, Anfrage-, Händler- und Vertriebsplattformen abgeschlossen werden.
1.4. Vertragspartner des Kunden ist, soweit im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, ausschließlich die DAfi GmbH.
Die Verwendung der Marke SMARTFOX, DAfi Photovoltaik oder einer sonstigen Produkt-, Marken- oder Geschäftsbezeichnung begründet keinen davon abweichenden Vertragspartner.
1.5. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern. Bestimmungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des ABGB, KSchG, FAGG und VGG, uneingeschränkt.
1.6. Wir schließen Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Geschäftsbedingungen des Kunden oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
Gegenüber Unternehmern bedürfen abweichende Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.
1.7. Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte bzw. dem Kunden zugänglich gemachte Fassung dieser AGB.
1.8. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen können ergänzende Bedingungen, Lizenzbedingungen oder Nutzungsbedingungen gelten.
Dies betrifft insbesondere My SMARTFOX, Cloud-, Monitoring-, Software-, API- und Online-Dienste.
Soweit für eine bestimmte Leistung spezielle Bedingungen vereinbart werden, gehen diese hinsichtlich ihres speziellen Regelungsbereiches diesen allgemeinen Bedingungen vor.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten für den darin angegebenen Zeitraum, mangels Angabe für 14 Tage ab Zugang beim Kunden.
2.2. Bei unverbindlichen Angeboten kommt der Vertrag grundsätzlich erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Beginn der tatsächlichen Leistungsausführung zustande.
2.3. Angaben in Katalogen, Datenblättern, Prospekten, Preislisten, Werbematerialien, Webseiten, sozialen Medien oder sonstigen Veröffentlichungen stellen grundsätzlich keine selbstständigen Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden.
2.4. Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen können produktions-, entwicklungs- oder serienbedingt geringfügig vom tatsächlichen Produkt abweichen, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und die berechtigten Erwartungen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
2.5. Angaben über mögliche Energieeinsparungen, Eigenverbrauchsquoten, Autarkiegrade, Erträge, Amortisationszeiten, Ladeleistungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Berechnungen und Annahmen.
Tatsächliche Ergebnisse können insbesondere von Witterung, Energieverbrauch, Nutzerverhalten, Stromtarifen, Netzentgelten, Anlagenverfügbarkeit, Verschattung, Anlagenalterung, technischen Einstellungen und sonstigen tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.
Eine bestimmte Wirtschaftlichkeit oder Amortisationsdauer wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
2.6. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Verbraucher werden auf eine allfällige Unverbindlichkeit vor Erstellung des Kostenvoranschlages hingewiesen.
2.7. Bau-, Grabungs-, Kernbohr-, Zimmermanns-, Dachdecker-, Spengler-, Maler-, Maurer-, Gerüst-, Kran-, Entsorgungs-, Netzwerk-, IT- oder sonstige Nebenarbeiten sind nur dann Bestandteil unseres Leistungsumfangs, wenn sie im Angebot oder Auftrag ausdrücklich angeführt sind.
2.8. Förderungen, Zuschüsse, steuerliche Begünstigungen oder sonstige öffentliche Unterstützungen sind nur dann Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass eine beantragte Förderung tatsächlich bewilligt oder in einer bestimmten Höhe ausbezahlt wird.
3. Preise
3.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
3.2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
3.3. Für Leistungen, die vom Kunden zusätzlich angeordnet oder aufgrund nachträglicher Änderungen erforderlich werden und vom ursprünglichen Leistungsumfang nicht umfasst sind, besteht Anspruch auf das vereinbarte, mangels Vereinbarung auf ein angemessenes Entgelt.
3.4. Versand-, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Kran-, Gerüst-, Hebe-, Lager- oder sonstige Nebenkosten werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung verrechnet.
3.5. Die fachgerechte Entsorgung vorhandener Anlagen, Altgeräte, Verpackungen oder sonstiger Materialien ist nur dann von unserem Leistungsumfang umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.6. Wird die Leistung durch vom Kunden zu vertretende Umstände erschwert, insbesondere durch fehlende Zufahrts-, Park-, Lager-, Hebe- oder Montagemöglichkeiten, ist der daraus entstehende Mehraufwand zusätzlich zu vergüten.
3.7. Weg- und Reisezeiten können, soweit vereinbart oder branchenüblich, als Arbeitszeit verrechnet werden.
3.8. Unternehmergeschäft: Ändern sich nach Vertragsabschluss bis zur Leistungserbringung von uns nicht beeinflussbare Kostenfaktoren wesentlich, insbesondere Rohstoff-, Komponenten-, Energie-, Transport-, Zoll-, Lohn- oder Beschaffungskosten, können angemessene Preisanpassungen vereinbart werden, sofern eine entsprechende Preisänderungsklausel Bestandteil des konkreten Vertrages ist.
4. Vom Kunden beigestellte Geräte und Materialien
4.1. Für vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Geräte, Bauteile, Software, Materialien, Netzwerke oder sonstige Komponenten übernehmen wir keine Gewährleistung für deren Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit.
4.2. Unsere Gewährleistung bleibt jedoch hinsichtlich jener Mängel unberührt, die durch eine von uns mangelhaft ausgeführte Leistung verursacht wurden.
4.3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass beigestellte Komponenten für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet, technisch einwandfrei und mit den übrigen Systemkomponenten kompatibel sind, soweit nicht gerade deren Prüfung Gegenstand unseres Auftrags ist.
4.4. Erkennen wir offensichtliche Bedenken gegen eine Beistellung oder Anweisung des Kunden, werden wir den Kunden im Rahmen unserer gesetzlichen Warn- und Hinweispflichten darauf aufmerksam machen.
5. Zahlung
5.1. Zahlungsbedingungen richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
5.2. Bei Werk- und Montageaufträgen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
- ein Drittel bei Vertragsabschluss,
- ein Drittel bei Leistungs- bzw. Montagebeginn,
- der Rest nach Fertigstellung.
5.3. Bei reinen Warenlieferungen wird das Entgelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Rechnungslegung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
5.4. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
5.5. Zahlungen ohne ausdrückliche Zahlungswidmung können auf die jeweils älteste fällige Forderung einschließlich Zinsen und Kosten angerechnet werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
5.6. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
5.7. Gegenüber Unternehmern sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen und gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen.
5.8. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, sofern nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
5.9. Der Kunde hat im Fall eines von ihm verschuldeten Zahlungsverzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
5.10. Unternehmergeschäft: Zusätzlich kann die gesetzlich vorgesehene Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB geltend gemacht werden.
5.11. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
5.12. Unternehmergeschäft: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von uns ausdrücklich anerkannt oder entscheidungsreif sind.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5.13. Verbraucher: Die gesetzlichen Aufrechnungsrechte des Verbrauchers bleiben uneingeschränkt bestehen.
5.14. Unsere Mitarbeiter sind ohne ausdrückliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Bargeld berechtigt.
6. Bonität und Sicherheiten
6.1. Soweit ein berechtigtes Interesse besteht und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können wir zur Beurteilung des Ausfallsrisikos Bonitätsinformationen bei befugten Wirtschaftsauskunfteien bzw. Gläubigerschutzverbänden einholen.
6.2. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss erheblich oder werden uns Umstände bekannt, aufgrund derer begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen, können wir im gesetzlich zulässigen Umfang angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen.
6.3. Bei Unternehmern kann die weitere Leistungserbringung bis zur Erbringung einer angemessenen Sicherheit ausgesetzt werden.
6.4. Zwingende insolvenzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens, sobald:
a) alle für die Ausführung erforderlichen technischen Einzelheiten geklärt sind,
b) notwendige Informationen und Unterlagen vorliegen,
c) vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten geleistet wurden,
d) notwendige Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen, soweit sie vom Kunden zu beschaffen sind, und
e) der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
7.2. Bei Montageleistungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Montagestelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und arbeitsbereit ist.
7.3. Der Kunde hat uns rechtzeitig auf verdeckt geführte Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungs-, Daten- und sonstige Leitungen sowie auf statische, bauliche oder sonstige Gefahren hinzuweisen.
7.4. Erforderliche Energieversorgung, Zugänge, Arbeitsflächen und sonstige vereinbarte Voraussetzungen sind vom Kunden bereitzustellen.
7.5. Vorhandene Anlagen, Leitungen, Netzwerke, Router, Zähler, Wechselrichter, Speicher, Heizungen oder sonstige Systeme, die nicht von unserem Auftrag umfasst sind, müssen sich in einem technisch geeigneten Zustand befinden.
7.6. Soweit nicht ausdrücklich beauftragt, sind wir nicht verpflichtet, bestehende Fremdanlagen umfassend auf ihre technische Funktionsfähigkeit oder Rechtskonformität zu überprüfen.
7.7. Der Kunde hat Bedienungs-, Sicherheits-, Wartungs- und Installationshinweise einzuhalten.
7.8. Bei Störungen oder erkennbaren Schäden hat der Kunde unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen und erforderlichenfalls einen Fachbetrieb zu verständigen.
8. Leistungsausführung und Änderungen
8.1. Maßgeblich für Art und Umfang unserer Leistung sind Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung sowie die darin bezeichneten technischen Unterlagen.
8.2. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden können eine Anpassung von Preis und Ausführungsfrist erforderlich machen.
8.3. Unternehmergeschäft: Technisch notwendige oder sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Ausführung sind zulässig, sofern Funktion, Qualität und Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8.4. Verbraucher: Änderungen werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen vorgenommen.
8.5. Technisch oder wirtschaftlich zweckmäßige Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8.6. Lieferbare Nachfolgemodelle oder technisch zumindest gleichwertige Komponenten können nach Abstimmung eingesetzt werden, wenn das ursprünglich vorgesehene Produkt nicht mehr erhältlich ist und die Vertragszwecke dadurch nicht beeinträchtigt werden.
9. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
9.1. Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereiches können zu einer angemessenen Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen führen.
Dazu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,
- Feuer,
- Krieg,
- Terror,
- Epidemien oder Pandemien,
- behördliche Maßnahmen,
- Streiks und Aussperrungen,
- erhebliche Verkehrs- oder Logistikstörungen,
- Netzausfälle,
- Cyberangriffe auf wesentliche Infrastruktur,
- unvorhersehbare Lieferkettenstörungen,
- Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten,
- Export- oder Importbeschränkungen.
9.2. Dies gilt nur, soweit das jeweilige Ereignis die konkrete Vertragserfüllung tatsächlich behindert und von uns nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen vermieden werden kann.
9.3. Wir werden den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren.
9.4. Gesetzliche Rücktritts- und Auflösungsrechte bleiben unberührt.
10. Liefer- und Leistungsfristen
10.1. Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
10.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarte Leistungsfrist angemessen.
10.3. Gleiches gilt bei vom Kunden veranlassten Änderungen des Leistungsumfanges.
10.4. Muss für den Kunden bestimmte Ware aufgrund eines von ihm verursachten Annahme- oder Leistungsverzuges eingelagert werden, können angemessene tatsächliche Lagerkosten verrechnet werden.
10.5. Rechte wegen eines von uns zu vertretenden Liefer- oder Leistungsverzuges richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Versand und Gefahrtragung
11.1. Verbraucher: Für den Gefahrenübergang bei Warenversand gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 7b KSchG.
11.2. Unternehmer: Bei Warenlieferungen geht die Gefahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Übergabe an den Transporteur bzw. bei Selbstabholung mit Bereitstellung und Übergabe der Ware auf den Kunden über.
11.3. Eine Transportversicherung wird nur bei entsprechender Vereinbarung abgeschlossen.
12. Annahmeverzug
12.1. Gerät der Kunde mit der Annahme unserer vertragsgemäßen Leistung oder mit notwendigen Mitwirkungshandlungen in Verzug, können wir nach angemessener Nachfristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend machen.
12.2. Notwendige und angemessene Lager-, Transport-, Personal- und sonstige nachweisbare Mehrkosten können dem Kunden verrechnet werden, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schadens bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Allgemeiner Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren, Geräte, Komponenten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des auf die jeweilige Lieferung entfallenden Kaufpreises sowie der damit verbundenen Zinsen, Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
13.2. Schutz der Vorbehaltsware
Bis zum Eigentumsübergang darf die Vorbehaltsware ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsübereignet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden.
13.3. Zugriff Dritter
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hat Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen.
13.4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt – Unternehmergeschäft
Die nachfolgenden Punkte 13.4 bis 13.8 gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, insbesondere Händlern, Großhändlern, Installationsunternehmen und Wiederverkäufern.
Ein Unternehmer darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußern.
13.5. Vorausabtretung
Der Unternehmer tritt bereits jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer in Höhe der aus der betreffenden Lieferung noch offenen Forderung sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
13.6. Einziehungsbefugnis
Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen.
Bei Zahlungsverzug oder einer erheblichen Verschlechterung seiner Vermögenslage können wir diese Ermächtigung im gesetzlich zulässigen Umfang widerrufen.
13.7. Offenlegung
Auf unser begründetes Verlangen hat der Unternehmer die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Informationen bekannt zu geben, insbesondere:
- Firma bzw. Name des Abnehmers,
- Anschrift,
- Rechnungsnummer,
- Rechnungsbetrag,
- Fälligkeit und
- noch offenen Forderungsbetrag.
Die zur Wirksamkeit bzw. Publizität einer Sicherungsabtretung nach österreichischem Recht erforderlichen Maßnahmen, insbesondere erforderliche Buchvermerke oder Drittschuldnerverständigungen, sind vorzunehmen.
13.8. Verarbeitung und Vermischung
Wird Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder mit anderen Sachen vermischt, bestimmen sich unsere Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.9. Kein erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt sichert ausschließlich die Forderungen aus der jeweils betreffenden Lieferung und damit verbundene Kosten und erstreckt sich nicht pauschal auf sämtliche sonstigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
14. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
14.1. Pläne, Zeichnungen, Schaltbilder, technische Dokumentationen, Berechnungen, Konzepte, Software, Firmware, Quellcodes, Datenmodelle, Schnittstellenbeschreibungen, Designs und sonstige von uns entwickelte Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum bzw. das geistige Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
14.2. Der Kunde erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Nutzung des jeweiligen Produktes oder der jeweiligen Leistung erforderlich sind.
14.3. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Dekompilierung oder sonstige Nutzung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder einer ausdrücklich erteilten Lizenz zulässig.
14.4. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende urheberrechtliche Befugnisse, bleiben unberührt.
15. SMARTFOX – Software, Firmware, Cloud und Schnittstellen
15.1. SMARTFOX-Produkte können je nach Produkt und Ausführung Software, Firmware, Netzwerkverbindungen, Cloud-Dienste, Internetdienste oder Schnittstellen zu Produkten Dritter verwenden.
15.2. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss vereinbarten Produktbeschreibung, technischen Dokumentation sowie allfälligen gesonderten Nutzungsbedingungen.
15.3. Für My SMARTFOX und andere gesondert angebotene Online- oder Cloud-Dienste können zusätzliche Nutzungsbedingungen gelten.
15.4. Für bestimmte Funktionen ist eine funktionierende Internet-, Netzwerk-, WLAN-, LAN- oder Mobilfunkverbindung erforderlich.
Soweit diese Infrastruktur nicht von uns bereitgestellt wird, liegt deren Verfügbarkeit grundsätzlich außerhalb unseres Einflussbereiches.
15.5. Wartungs-, Sicherheits- und Systemarbeiten können eine vorübergehende Einschränkung von Cloud- und Online-Diensten erforderlich machen.
Wir sind bemüht, planbare Unterbrechungen möglichst gering zu halten.
15.6. Gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierungen und Updates werden nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellt.
15.7. Verbraucher: Für Waren mit digitalen Elementen und digitale Leistungen gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des VGG.
15.8. Unternehmer: Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich Dauer und Umfang von Softwarepflege, Updates und Support nach dem jeweiligen Vertrag bzw. der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung.
16. Fremdgeräte, Schnittstellen und Kompatibilität
16.1. SMARTFOX-Produkte sind für die Integration mit verschiedenen Fremdgeräten und Systemen konzipiert.
Die konkrete Kompatibilität richtet sich jedoch nach:
- Gerätetyp,
- Hersteller,
- Hardwareversion,
- Firmwareversion,
- Kommunikationsprotokoll,
- freigegebener Schnittstelle,
- Netzwerkumgebung und
- dem zum jeweiligen Zeitpunkt unterstützten Integrationsstand.
16.2. Hersteller von Fremdgeräten können Schnittstellen, APIs, Kommunikationsprotokolle, Firmware, Cloud-Dienste oder sonstige technische Voraussetzungen nachträglich verändern.
16.3. Für Änderungen durch Dritte, auf die wir keinen Einfluss haben, übernehmen wir keine Verantwortung.
Unsere gesetzlichen Gewährleistungs- und Updatepflichten für eigene Leistungen bleiben davon unberührt.
16.4. Eine dauerhafte Kompatibilität mit jeder zukünftigen Software-, Firmware- oder Produktversion eines Drittanbieters ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16.5. Wird eine ursprünglich unterstützte Fremdschnittstelle durch den Hersteller geändert oder eingestellt, werden wir uns im Rahmen der vereinbarten Leistungen und gesetzlichen Verpflichtungen um eine technisch und wirtschaftlich angemessene Lösung bemühen.
16.6. Leistungen zur Anpassung an nach Vertragsabschluss erfolgte Änderungen von Fremdsystemen können, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur kostenlosen Anpassung besteht, gesondert verrechnet werden.
17. Energiemanagement, Steuerungsfunktionen und Prognosen
17.1. Energiemanagementsysteme optimieren Energieflüsse auf Basis verfügbarer Messwerte, Einstellungen, Prognosen und technischer Möglichkeiten.
17.2. Eine mathematisch jederzeit optimale Betriebsweise oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
17.3. Prognosebasierte Funktionen können insbesondere auf Wetterdaten, Energiepreisen, historischen Verbrauchsdaten oder Daten externer Anbieter basieren.
Für die Richtigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit externer Datenquellen kann keine Garantie übernommen werden.
17.4. Bei dynamischen Stromtarifen können tatsächliche Kosten und Erlöse von Prognosen abweichen.
17.5. Netzbetreiber-, Messstellenbetreiber- und Energieversorgerdaten können zeitverzögert oder fehlerhaft bereitgestellt werden.
18. Förderungen, Netzbetreiber und Behörden
18.1. Wir unterstützen den Kunden, soweit vereinbart, bei Förderanträgen, Netzanträgen, Meldungen oder sonstigen administrativen Abläufen.
18.2. Entscheidungen über Förderungen, Netzanschlüsse, Einspeiseleistungen, Leistungsbegrenzungen, Genehmigungen oder behördliche Bewilligungen werden von den jeweils zuständigen Stellen getroffen.
18.3. Wir können daher die tatsächliche Bewilligung einer Förderung, eines Netzanschlusses oder einer bestimmten Einspeiseleistung nicht garantieren, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
18.4. Ändern sich gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderbedingungen, Netzanschlussbedingungen oder technische Vorgaben nach Vertragsabschluss, werden daraus erforderliche Änderungen zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
19. Abnahme und Übergabe
19.1. Bei Werkleistungen erfolgt die Übergabe nach Fertigstellung, sofern keine förmliche Abnahme vereinbart ist.
19.2. Wesentliche Mängel, die eine vertragsgemäße Nutzung verhindern, berechtigen zur Verweigerung der Abnahme im gesetzlich zulässigen Umfang.
19.3. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme gegenüber Unternehmern grundsätzlich nicht, sofern deren Behebung sichergestellt ist.
19.4. Mit Übergabe erhält der Kunde die vereinbarten Bedienungs- und Produktunterlagen.
20. Gewährleistung
20.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend für Unternehmer wirksam etwas Abweichendes vereinbart wird.
20.2. Verbraucher: Für Verbrauchergeschäfte gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des ABGB und gegebenenfalls des VGG.
20.3. Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ein Jahr ab Übergabe.
20.4. Unternehmer: Der Kunde hat die Ware bzw. Leistung nach Übergabe gemäß §§ 377 ff UGB unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist konkret anzuzeigen.
20.5. Eine von uns vorgenommene Prüfung oder Reparatur eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt für sich allein kein Anerkenntnis einer Gewährleistungsverpflichtung dar.
20.6. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Schäden oder Funktionsstörungen, die insbesondere verursacht wurden durch:
- unsachgemäße Bedienung,
- Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Installationsanleitungen,
- unzulässige Eingriffe durch Dritte,
- ungeeignete Fremdkomponenten,
- mangelhafte bestehende Elektroinstallation,
- nicht vertragsgemäße Netzwerk- oder Kommunikationsinfrastruktur,
- äußere Gewalt,
- Überspannung, soweit nicht von uns zu vertreten,
- Blitzschlag,
- Feuer,
- Wasser oder andere äußere Einwirkungen,
sofern der jeweilige Umstand tatsächlich ursächlich für den Mangel ist.
20.7. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn die Ursache von uns zu vertreten ist.
21. Herstellergarantien
21.1. Von Herstellern gewährte Garantien sind grundsätzlich eigenständige freiwillige Leistungen des jeweiligen Herstellers.
21.2. Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
21.3. Eine Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber der DAfi GmbH nicht ein.
21.4. Soweit wir Garantieabwicklungen für den Kunden übernehmen, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung und Garantiebedingungen.
22. Wartung und Verschleiß
22.1. Für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb können regelmäßige Wartungen, Prüfungen und Software- bzw. Firmwareupdates erforderlich sein.
22.2. Der Kunde hat die in den Bedienungs- und Wartungsanleitungen vorgesehenen Wartungsmaßnahmen einzuhalten.
22.3. Natürlicher Verschleiß stellt keinen Mangel dar.
22.4. Bei Batteriespeichern stellen insbesondere technisch übliche alters-, temperatur-, nutzungs- und zyklusabhängige Veränderungen der nutzbaren Speicherkapazität keinen Mangel dar, soweit die vertraglich vereinbarten oder garantierten Werte eingehalten werden.
23. Haftung und Schadenersatz
23.1. Gegenüber Verbrauchern richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
23.2. Unternehmer: Außer bei Personenschäden haften wir für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
23.3. Unternehmer: Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
23.4. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
23.5. Insbesondere bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
23.6. Eine Haftung für Ausfälle von fremden Telekommunikations-, Internet-, Cloud-, Netzbetreiber-, Strompreis-, Wetterdaten- oder sonstigen Drittanbieterdiensten besteht nur, soweit der Ausfall von uns schuldhaft verursacht oder aufgrund einer von uns übernommenen Verpflichtung zu vertreten ist.
24. Rücktritt und Stornierung
24.1. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.
24.2. Verbraucher: Insbesondere bleiben Rücktrittsrechte nach dem FAGG sowie sonstige zwingende verbraucherschutzrechtliche Rücktrittsrechte unberührt.
24.3. Besteht kein gesetzliches oder vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht, bedarf eine einvernehmliche Aufhebung eines bereits verbindlich abgeschlossenen Vertrages unserer Zustimmung.
24.4. Unternehmer: Im Fall einer auf Wunsch des Kunden vereinbarten Vertragsaufhebung können bereits entstandene, nachgewiesene Kosten, speziell beschaffte Ware, Planungsleistungen und sonstige Aufwendungen verrechnet werden.
24.5. Verbraucher: Eine pauschale Stornogebühr wird nur geschuldet, wenn sie rechtswirksam und ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rücktrittsrechte sind stets kostenfrei.
25. Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
25.1. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume im Sinne des FAGG abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsbestimmungen.
25.2. Der Verbraucher erhält die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung sowie, soweit erforderlich, ein Muster-Widerrufsformular gesondert.
25.3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über einen allfälligen anteiligen Wertersatz.
25.4. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erlöschen.
26. Datenschutz
26.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
26.2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls aus ergänzenden Datenschutzinformationen für bestimmte Dienste.
26.3. Für My SMARTFOX, Apps oder Cloud-Dienste können zusätzliche datenschutzrechtliche Informationen gelten.
27. Salvatorische Bestimmung
27.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
27.2. Unternehmer: Die Vertragsparteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
27.3. Verbraucher: Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
28.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
28.2. Unternehmer: Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
28.3. Unternehmer: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der DAfi GmbH sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
28.4. Verbraucher: Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen. Eine gesetzlich zwingende Zuständigkeit am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
29. Änderungen von Kundendaten und Kommunikation
29.1. Der Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Rechnungs- oder Lieferanschrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung relevanten Kontaktdaten möglichst zeitnah bekannt zu geben.
29.2. Elektronische Kommunikation kann insbesondere per E-Mail erfolgen, soweit keine zwingende andere Form vorgeschrieben oder vereinbart ist.
30. Schlussbestimmungen
30.1. Ergänzungen und Änderungen einzelner Verträge bedürfen der zwischen den Parteien vereinbarten Form.
30.2. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor.
30.3. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Unternehmensdaten
DAfi GmbH
Niedernfritzerstraße 120
A-5531 Eben im Pongau
Österreich
Tel.: +43 (0) 6458 / 20160
Web:
www.dafi.at
www.smartfox.at
Stand: August 2026